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Hand hält Smartphone mit Parkplatz-App vor einem Straßenschild. Das Schild weist auf Parken für 2 Stunden von Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr hin. Bewohner mit Parkausweis Nr. 3 parken frei. Im Hintergrund ein weißes Auto und Bäume.

Bewoh­ner­par­k­aus­weis

Mit einem Bewohnerparkausweis können Sie in Ihrer Bewohnerparkzone auf den entsprechend gekennzeichneten Parkflächen parken. Welche Bewohnerparkzone für Ihre Wohnadresse gilt, können Sie direkt über die Adressprüfung auf dieser Seite feststellen. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen freien oder festen Stellplatz.

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet in Waiblingen wohnen und Ihnen kein eigener Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung steht.

Was kostet der Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis kann für sechs oder zwölf Monate beantragt werden.

6 Monate: 60,00 Euro
12 Monate: 120,00 Euro

Wo wohnen Sie in Waiblingen?

Geben Sie Ihre Wohnadresse ein und prüfen Sie, ob diese in einem Bewohnerparkgebiet liegt. Sie erfahren außerdem, welcher Bewohnerparkzone Ihre Adresse zugeordnet ist und für welche Zone Ihr Bewohnerparkausweis gilt.

Die Karte zeigt die eingegebene Adresse visuell. Das verbindliche Ergebnis steht oberhalb der Karte als Text.

Parkzonen

  • Zone 1 Innenstadt
  • Zone 2 Dammstraße / Schmidener Straße
  • Zone 3 Karolingerstraße / Mayenner Straße
  • Zone 4 Eugenstraße / Dammstraße
  • Zone 5 Winnender Straße / Beinsteiner Straße
  • Zone 6 Ameisenbühl
  • Zone 7 Im Hohen Rain / Schorndorfer Straße demnächst
  • Zone 30 Emil-Münz-Straße / Goethestraße = Berechtigung für Zone 3 demnächst

Bewohnerparkausweis online beantragen (empfohlen)

Vorteile

Automatische Verlängerung – auf Wunsch
Kennzeichenwechsel selbst erledigen
Zahlung direkt in der App

Android
> Google Play

iOS
> App Store

Schritt 1: Antrag zur Verifizierung einreichen

Ein Bewohnerparkausweis ist nicht automatisch für alle Anwohner erhältlich. Die Verkehrsbehörde prüft zunächst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Dabei wird unter anderem geprüft, ob Sie in einem berechtigten Gebiet wohnen und Ihnen kein eigener Stellplatz oder Garage zur Verfügung steht. Die Prüfung dauert maximal 3 Arbeitstage.

Schritt 2: Parkster App downloaden

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail von Parkster. Anschließend können Sie Ihren digitalen Bewohnerparkausweis direkt über die Parkster App aktivieren und bezahlen.

Wählen Sie in der Parkster App Ihre Bewohnerparkzone in Waiblingen aus und anschließend die gewünschte Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten. Geben Sie ggf. noch Ihr Kennzeichen ein und schließen Sie den Vorgang ab.

So finden Sie später Ihren Bewohnerparkausweis:

Zone 1 – 71336
Zone 2 – 71337
Zone 3 – 71338
Zone 4 – 71339
Zone 5 – 71340
Zone 6 – 71341

Ohne Parkster App oder kein Smartphone?

Kein Smartphone? Wir kümmern uns darum.

Den Bewohnerparkausweis können Sie auch ohne Parkster App erhalten.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Kostenbescheid. Zusätzlich wird Ihr digitaler Bewohnerparkausweis für sechs oder zwölf Monate freigeschaltet.

Ohne die Parkster App stehen Ihnen folgende Funktionen nicht zur Verfügung:

  • automatische Verlängerung des Bewohnerparkausweises

  • selbstständiger Kennzeichenwechsel

  • Erinnerungsfunktion vor Ablauf des Bewohnerparkausweises

Sie möchten persönlich vorbeikommen?

Sie haben Fragen zum Bewohnerparken? Rufen Sie uns am besten zuerst an. Wir klären Ihre Fragen gerne telefonisch und sagen Ihnen, was Sie für die persönliche Beantragung benötigen.

Den Bewohnerparkausweis können Sie während der Servicezeiten auch persönlich bei der Verkehrsbehörde beantragen, ganz ohne Termin.

Marktdreieck, 3. Obergeschoss
Kurze Straße 24
71332 Waiblingen

Telefon: 07151 5001-2539
E-Mail: strassenverkehr@waiblingen.de

Alles Wichtige rund um den Bewohnerparkausweis

In Ihrem Wohngebiet gibt es nur begrenzt Parkplätze, gleichzeitig möchten viele Menschen dort parken. Neben Anwohnenden sind das zum Beispiel Pendler, Einkaufende oder Personen, die ihr Auto über längere Zeit im Gebiet abstellen, obwohl sie dort nicht wohnen. Gerade tagsüber und zu Stoßzeiten kann die Parkplatzsuche deshalb schwierig und zeitaufwendig sein.

Das Bewohnerparken soll die Situation für die Menschen verbessern, die im Gebiet wohnen. Wer eine gültige Bewohnerparkberechtigung hat, erhält auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen einen Vorrang gegenüber Fahrzeugen ohne diese Berechtigung. Dadurch sollen weniger gebietsfremde Fahrzeuge die vorhandenen Stellplätze über längere Zeit belegen, der Parksuchverkehr reduziert und das Wohngebiet entlastet werden.

Wichtig ist: Eine Bewohnerparkberechtigung garantiert keinen freien Parkplatz. Sie haben damit weder Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz noch darauf, jederzeit einen Parkplatz zu finden. Die Berechtigung verbessert aber Ihre Chancen, in der Nähe Ihrer Wohnung parken zu können.

Entscheidend ist immer die Beschilderung vor Ort. Die Bewohnerparkberechtigung gilt nicht automatisch auf jedem Parkplatz im Wohngebiet. Ein Teil der Parkflächen ist Bewohnerinnen und Bewohnern mit gültiger Berechtigung vorbehalten. An anderen Stellen können Sie mit Ihrer Berechtigung zum Beispiel von Parkgebühren oder einer geltenden Höchstparkdauer (Parkscheibe) ausgenommen sein. Die jeweiligen Zusatzschilder zeigen, welche Regelung an der betreffenden Stelle gilt. Bestehende Halt- und Parkverbote bleiben weiterhin gültig. Schauen Sie deshalb bitte immer auf die Beschilderung dort, wo Sie Ihr Fahrzeug abstellen möchten.

Auch Besucher und andere Verkehrsteilnehmer können weiterhin im Gebiet parken, soweit die Beschilderung dies zulässt. Ohne Bewohnerparkberechtigung darf dort geparkt werden, wo die Schilder es erlauben. Je nach Fläche können dann zum Beispiel Parkgebühren, eine zeitliche Begrenzung mit Parkscheibe oder andere Bedingungen gelten. Wer zu Besuch kommt, sollte deshalb die Beschilderung besonders aufmerksam beachten.

Ihre Bewohnerparkberechtigung wird digital für Ihr Kennzeichen hinterlegt. Ein Papierausweis hinter der Windschutzscheibe ist nicht erforderlich. Bei einer Kontrolle wird anhand des Kennzeichens geprüft, ob eine gültige Bewohnerparkberechtigung vorliegt. Die Berechtigung gilt dabei nur für den jeweils ausgewiesenen Bewohnerparkbereich.

Zum Start des Bewohnerparkens gibt es zunächst eine Eingewöhnungsphase. In dieser Zeit können sich alle mit den neuen Regelungen und der Beschilderung vertraut machen. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert in dieser Phase vor allem aufklärend und weist auf die neuen Regelungen hin. Anschließend geht die Kontrolle in die reguläre Verkehrsüberwachung über.

Durch das Bewohnerparken sollen insgesamt weniger gebietsfremde Dauerparker den öffentlichen Straßenraum belegen. Damit steigt für Anwohnende die Chance, einen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung zu finden. Der öffentliche Straßenraum bleibt zugleich für alle nutzbar, allerdings unter klaren Regeln, die durch die Beschilderung vor Ort erkennbar sind.

Eine Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist unter Umständen möglich, auch wenn Sie einen eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz haben. Jedoch muss im Antrag angegeben werden wie Ihr vorhandener Stellplatz genutzt wird. Dies wird im Einzelfall geprüft. Bei Rückfragen melden wir uns.

Nein, warten Sie bis zum Ablaufdatum. Kurz vor Ablauf erhalten Sie keinen automatischen Hinweis, daher empfehlen wir Ihnen, sich das Ablaufdatum zu notieren. Die Verlängerung beantragen Sie dann digital oder persönlich bei uns in der Verkehrsbehörde.

Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigen wir eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die Genehmigungsdauer beträgt in der Regel 3 Arbeitstage nach Eingang des Antrags.

Wenn der Bewohnerparkausweis über die Parkster App beantragt wird, erfolgt die Bezahlung ausschließlich über die App. Eine Bezahlung über andere Zahlungswege ist in diesem Fall nicht möglich. In allen anderen Fällen erhalten Sie einen Kostenbescheid.

Der Bewohnerparkausweis kann entweder für 1 Jahr (120€) oder für 6 Monate (60 €) ausgestellt werden. Die Gültigkeit beginnt ab der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. Eine Verlängerung des digitalen Bewohnerparkausweises ist nur über die Parkster App möglich. Bei der persönlichen Vorsprache vor Ort oder schriftlicher Beantragung über das Formular wird stets eine neue Berechtigung erteilt. Achten Sie daher unbedingt auf das Ablaufdatum Ihrer aktuellen Parkberechtigung und bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit für einen Neuantrag in der Regel drei Arbeitstage in Anspruch nimmt.

Eine Erstattung der Gebühr ist weder bei einem Umzug noch bei vorheriger Rückgabe des Bewohnerparkausweises möglich.

Nein, ein zusätzlicher ausgelegter Ausweis ist nicht notwendig.