Zum Hauptinhalt springen

Bewoh­ner­par­k­aus­weis

Wir haben das Bewohnerparken für Sie modernisiert. Ihr Kennzeichen ist ab sofort Ihr Ausweis – das Auslegen von Papier hinter der Windschutzscheibe entfällt. Die Kontrolle erfolgt digital. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen:

Wo wohnen Sie in Waiblingen?

Wohnadresse eingeben, prüfen, gewünschten Antragsweg wählen

Die Karte zeigt die eingegebene Adresse visuell. Das verbindliche Ergebnis steht oberhalb der Karte als Text.

Parkzonen

  • Zone 1 Innenstadt
  • Zone 2 Dammstraße / Schmidener Straße
  • Zone 3 Karolingerstraße / Mayenner Straße
  • Zone 4 Eugenstraße / Dammstraße
  • Zone 5 Winnender Straße / Beinsteiner Straße
  • Zone 6 Ameisenbühl
  • Zone 7 Im Hohen Rain / Schorndorfer Straße demnächst
  • Zone 30 Emil-Münz-Straße / Goethestraße demnächst

Mit der Parkster App

Vorteile

Kein Papier, kein Auslegen
Sofort aktiv nach unserer Freigabe
Automatische Verlängerung – auf Wunsch
Kennzeichenwechsel selbst erledigen
Zahlung direkt in der App

So geht's – 4 Schritte

1. parkster App kostenlos laden & Konto anlegen
2. Antrag mit Ihrer parkster-E-Mail einreichen
3. Wir prüfen Ihre Berechtigung (max. 3 Werktage)
4. Bestätigung von parkster → sofort nutzen

Ohne Parkster App oder kein Smartphone? Kein Problem.

Online ohne App

Antrag online einreichen – wir legen alles für Sie an. Digitaler Ausweis kommt per E-Mail, Gebühr über die Kasse.

Persönlich vor Ort

Marktdreieck, 3. OG – wir nehmen uns Zeit für Sie und erledigen alles gemeinsam.

Alles wichtige rund um den Bewohnerparkausweis

Der Antrag muss über die Homepage eingereicht werden. Dort muss vermerkt werden, ob man einen digitalen Bewohnerparkausweis beantragen möchte. Im Anschluss muss die Parkster App heruntergeladen werden und man muss sich registrieren. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags auf einen Bewohnerparkausweis erhalten Sie von uns einen entsprechenden Zahlencode zur Freischaltung des digitalen Bewohnerparkausweises in der App.

Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises benötigen wir eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie eine Kopie des Personalausweises. Sofern Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind, bitten wir zusätzlich um einen entsprechenden Nachweis (z. B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag). In diesem Fall kann auf die zweite Seite des Antragsformulars verzichtet werden. Ohne einen solchen Eigentumsnachweis ist die zweite Seite des Antrags auszufüllen und vom Vermieter bzw. von der Vermieterin zu unterschreiben. Mit dieser Unterschrift wird bestätigt, dass die im Antrag gemachten Angaben zum Wohnverhältnis wahrheitsgemäß sind.

Die Genehmigungsdauer beträgt circa 14 Tage nach Eingang des Antrags 

Wenn der Bewohnerparkausweis über die App Parkster beantragt wird, erfolgt die Bezahlung ausschließlich über die App. Eine Bezahlung über andere Zahlungswege ist in diesem Fall nicht möglich.

In der Stadt Waiblingen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass mehrere Bewohnerinnen und Bewohner eines Haushalts jeweils einen eigenen Bewohnerparkausweis beantragen und erwerben, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Jeder Parkausweis ist fahrzeugbezogen und berechtigt ausschließlich zum Parken in der jeweils ausgewiesenen Bewohnerparkzone, sofern die entsprechende Beschilderung („Bewohner mit Parkausweis Nr. XX frei“) vorhanden ist.

Der Bewohnerparkausweis kann entweder für 1 Jahr (120€) oder für 6 Monate (60 €) ausgestellt werden. Die Gültigkeit beginnt ab der Ausstellung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr. Die Verlängerung des digitalen Bewohnerparkausweises erfolgt über die Parkster App. Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises in Papierform erfolgt per Mail oder persönlich unter Angabe des Kennzeichens.

Eine Erstattung der Gebühr ist weder bei einem Umzug noch bei vorheriger Rückgabe des Bewohnerparkausweises möglich.

Das Bewohnerparken wurde in Ihrem Quartier eingeführt, um den vorhandenen Parkraum vorrangig den dort gemeldeten Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung zu stellen. In vielen innerstädtischen Wohngebieten besteht ein hoher Parkdruck, beispielsweise durch Pendlerverkehr, Besucher oder Beschäftigte umliegender Einrichtungen. Ohne entsprechende Regelungen führt dies häufig dazu, dass Anwohnerinnen und Anwohner in ihrem Wohnumfeld keinen angemessenen Parkplatz mehr finden.

Nein, ein zusätzlicher ausgelegter Ausweis ist nicht notwendig.

Eine Ausstellung des Bewohnerparkausweises ist möglich auch wenn Sie einen eigenen Stellplatz haben. Jedoch muss im Antrag angegeben werden wie Ihr vorhandener Stellplatz genutzt wird.

Der Bewohnerparkausweis kann nicht auf Gäste übertragen werden. Das Parken für Besucher ist unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln möglich.