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Perso­na­l­aus­weis

Der Personalausweis ist Ihr wichtigstes Dokument im Alltag. Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung (Identitätsprüfung) Ihr persönliches Erscheinen und somit ein Termin notwendig ist.

Termin vor Ort

Neuantrag/Verlängerung

  • Erstausstellung / Neuantrag nach Ablauf oder Verlust

  • Termindauer ca. 15 Minuten

  • Bitte mitbringen: Altes Dokument (Pass/Personalausweis)

  • Lieferzeit: ca. 4–6 Wochen.

  • Passfoto wird vor Ort erstellt

1. Standort wählen

2. Personenzahl wählen

Alles wichtige rund um den Personalausweis

Unter 16 Jahren: Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung immer persönlich erscheinen, da die Identität geprüft werden muss. Ab einem Alter von 10 Jahren ist zudem die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Zustimmung: Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen, werden deren Personalausweise oder Reisepässe benötigt. Sollte nur ein Sorgeberechtigter beim Termin anwesend sein, bringen Sie bitte zwingend eine schriftliche Zustimmungserklärung des anderen Elternteils sowie dessen Ausweisdokument mit.

Alter Personalausweis, Reisepass oder (falls beides nicht vorhanden) die Original-Geburtsurkunde.

Ein aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild. Dieses können Sie am einfachsten bei uns vor Ort im Bürgerbüro erstellen lassen.

Standard: ca. 3–4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei).

Vorläufiger Personalausweis: Wird bei Eilbedürftigkeit von der zuständigen Behörde sofort vor Ort ausgestellt (Gültigkeit max. 3 Monate).

Die Gebühren sind bundesweit festgelegt:

  • Unter 24 Jahre (6 Jahre gültig): 27,60 €

  • Ab 24 Jahre (10 Jahre gültig): 46,00 €

  • Vorläufiger Personalausweis (Sofort): 10,00 €

  • Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 €

  • Optionaler Direktversand nach Hause: 15,00 €

    Die Gebühren bezahlen Sie bitte direkt beim Termin, bar oder per Karte.

Ja, das ist möglich, wenn Sie verhindert sind. Die bevollmächtigte Person benötigt dazu:

  • Eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

  • Ihren alten Personalausweis (zur Entwertung).

  • Ein eigenes Ausweisdokument (zur Identifikation).

Wichtig: Dies geht nur, wenn Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei bereits per Post nach Hause erhalten haben.

Bitte melden Sie den Verlust sofort, um Missbrauch zu verhindern und die Online-Ausweisfunktion sperren zu lassen:

  • Rund um die Uhr: Nutzen Sie den telefonischen Sperr-Notruf unter 116 116 (gebührenfrei).

  • Tagsüber: Erstatten Sie eine Verlustanzeige direkt persönlich oder formlos schriftlich bei der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro). Ein neues Ausweisdokument können Sie im Anschluss direkt beantragen.

Die rechtlichen Grundlagen sowie ausführliche Informationen zu den Funktionen des Ausweises (z. B. der Online-Ausweisfunktion) bietet das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.