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Melde­be­schei­ni­gung

Mit einer Meldebescheinigung weisen Sie offiziell nach, dass Sie in Waiblingen gemeldet sind. Die Bescheinigung enthält Ihre aktuelle Anschrift und kann auf Wunsch um weitere Daten ergänzt werden. Während andere Behörden diese Daten in der Regel direkt bei uns abrufen können, wird die Meldebescheinigung oft für Banken, Versicherungen oder Arbeitgeber benötigt.

Online erledigen

Online-Antrag

  • Sie können das Formular bequem von zu Hause ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden.

  • Voraussetzung: Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp.

  • Wenn Sie den Antrag online stellen, fallen keine Gebühren an.

Termin vor Ort

Meldebescheinigung

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Alle wichtigen Infos rund um die Meldebescheinigung

Einfache Meldebescheinigung: Enthält Ihre persönlichen Basisdaten sowie die derzeitigen Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung).

Erweiterte Meldebescheinigung: Kann auf Ihren Wunsch zusätzliche Angaben enthalten (z. B. Staatsangehörigkeit, Familienstand, frühere Anschriften oder Angaben zu Ehegatten und minderjährigen Kindern).

Lebensbescheinigung: Wird häufig zur Vorlage bei Rententrägern oder Versicherungen im In- und Ausland benötigt. Wichtig: Eine Lebensbescheinigung können Sie zur Identitätsprüfung nur persönlich vor Ort beantragen.

  • Die Bescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten.

  • Dazu gehören beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre aktuellen Anschriften.

Online-Antrag (Empfehlung): Ihren elektronischen Personalausweis, die eID-Karte oder den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie Ihre sechsstellige PIN.

Persönlich vor Ort: Ihren aktuellen Personalausweis oder (Reise-)Pass im Original.

Schriftlicher Antrag (Post): Eine Kopie Ihres Ausweisdokuments sowie den Zahlungsnachweis über die im Voraus überwiesene Gebühr.

Sofort: Wenn Sie den Antrag digital stellen (sofortiger Download über Ihr BundID-Postfach) oder persönlich bei uns vor Ort beantragen.

ca. 1–2 Wochen: Bei einer schriftlichen Antragstellung per Post.

Online-Beantragung: Gebührenfrei (0,00 €).

Persönlich vor Ort oder schriftlich: 10,00 € je Person. (Tipp: Für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden, fallen nur 5,00 € für jede weitere Person an).

Gebührenbefreiung: Die Ausstellung ist kostenlos, wenn Sie die Bescheinigung als Lebensbescheinigung für Rentenzwecke oder für den Bezug von Sozialleistungen (z. B. SGB II / Bürgergeld oder SGB XII) benötigen. Bitte bringen Sie dazu den entsprechenden Nachweis (z. B. Leistungsbescheid) mit.

Die bevollmächtigte Person benötigt dazu eine unterschriebene, schriftliche Vollmacht, Ihren Original-Ausweis sowie ein eigenes Ausweisdokument zur Identifikation.

Den detaillierten behördlichen Verfahrensablauf sowie die rechtlichen Grundlagen (nach Bundesmeldegesetz – BMG) finden Sie hier. Die bequeme Online-Beantragung von zu Hause aus erfolgt sicher über das [Bundesportal der Verwaltung] in Verbindung mit Ihrem BundID-Konto.