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Erklä­rung Vater­schaft (ohne Sorge­er­klä­rung)

Termin vor Ort

Erklärung Vaterschaft (ohne Sorgeerklärung)

Beide Elternteile müssen anwesend sein.

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Alles Wichtige zur Vaterschaftsanerkennung

Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen – am einfachsten und besten bereits vor der Geburt des Kindes. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Zuständig dafür sind:

  • Das örtliche Standesamt (in Waiblingen oder der Ortschaftsverwaltung Bittenfeld)

  • Das zuständige Jugendamt (für Waiblingen: das Landratsamt)

  • Jedes Amtsgericht oder Notariate

Kosten-Tipp: Beim Standesamt und beim Jugendamt ist die Beurkundung für Sie gebührenfrei. Bei Notaren oder dem Amtsgericht fallen Kosten an.

  1. Das Kind hat rechtlich bisher noch keinen Vater.

  2. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung ausdrücklich zustimmen. Sie können diese Erklärung gemeinsam bei einem Termin oder auch getrennt voneinander abgeben.

  3. Alle Beteiligten müssen persönlich vor Ort erscheinen.

Hinweis für Minderjährige: Wenn Sie oder die Mutter noch unter 18 Jahren alt sind, müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die eigenen Eltern) zustimmen.

Der Vater benötigt:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  • Vor der Geburt: Den Nachweis über das voraussichtliche Geburtsdatum (z. B. den Mutterpass).

  • Nach der Geburt: Die Geburtsurkunde des Kindes.

Die Mutter benötigt (für ihre Zustimmung):

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  • Den Mutterpass (vor der Geburt) bzw. die Geburtsurkunde (nach der Geburt).

  • Falls sie getrennt vom Vater zustimmt: Eine beglaubigte Kopie seiner bereits erfolgten Anerkennungserklärung.