Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen – am einfachsten und besten bereits vor der Geburt des Kindes. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Zuständig dafür sind:
Das örtliche Standesamt (in Waiblingen oder der Ortschaftsverwaltung Bittenfeld)
Das zuständige Jugendamt (für Waiblingen: das Landratsamt)
Jedes Amtsgericht oder Notariate
Kosten-Tipp: Beim Standesamt und beim Jugendamt ist die Beurkundung für Sie gebührenfrei. Bei Notaren oder dem Amtsgericht fallen Kosten an.