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Hund An-/Abmeldung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn bei der Stadt anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb eines Monats ab dem Tag erfolgen, seit dem Sie den Hund halten oder in die Gemeinde gezogen sind. Dank unserer neuen Services können Sie die Anmeldung bequem digital von zu Hause aus erledigen.
Online erledigen
Komplett digital: Bequeme Anmeldung per interaktivem Online-Formular.
Frist: Anmeldung innerhalb von 1 Monat (nach Zuzug, Aufnahme oder wenn der Hund 3 Monate alt wird).
Kosten: 120,00 € jährlich für den Ersthund (höhere Gebühren bei Zweit- und Kampfhunden).
Tipp: Halten Sie für eine eventuelle Steuerbefreiung entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H") als Datei zum Hochladen bereit.
Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb eines Monats anmelden:
seit dem Sie den Hund in Ihren Haushalt aufgenommen haben.
seit dem Sie mit dem Hund nach Waiblingen gezogen sind.
wenn ein neugeborener Hund das Alter von 3 Monaten erreicht.
Welche Nachweise muss der Hund erbringen?
Verhaltensprüfung: Sie müssen eine Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung vorlegen, um die Gefährlichkeit des Tieres im Einzelfall zu prüfen.
Kennzeichnung: Der Hund muss über einen Mikrochip oder eine Tätowierung unveränderlich und lesbar gekennzeichnet sein.
Welche Qualifikationen benötige ich als Halter?
Sie müssen eineSachkundebescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie nach einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung, die belegt, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, einen solchen Hund sicher zu führen.
Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.
Endet eine Hundehaltung (z.B. durch Wegzug, Abgabe oder Tod des Tieres), muss dies angezeigt werden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Steuermarke an die Stadt müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Hundehaltung erfolgen.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und die Stadt Waiblingen regelt die Erhebung in ihrer Hundesteuersatzung. Die Kosten richten sich nach der Anzahl und der Art der Hunde:
Ersthund: 120,00 €
Zweiter und jeder weitere Hund: 240,00 €
Erster Kampfhund: 840,00 €
Zweiter und jeder weitere Kampfhund: 1.680,00 €
Möglicherweise steuerfrei sind:
Blindenhunde
Diensthunde
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für:
Assistenzhunde: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen dienen. Hierfür ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" erforderlich.
Rettungshunde: Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde erfolgreich abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Der Antrag auf Steuerbefreiung kann online, persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Nachdem Sie Ihren Hund erfolgreich angemeldet haben, wird Ihnen die Hundesteuermarke von der Stadtverwaltung zugestellt.
Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Sollten Sie diese Marke verlieren, können Sie gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Ersatzmarke beantragen und ausgehändigt bekommen.
Den detaillierten behördlichen Verfahrensablauf sowie die genauen rechtlichen Regelungen finden Sie in der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Waiblingen. Die bequeme Anmeldung können Sie über unser interaktives Online-Formular durchführen.