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Digi­ta­ler Bauan­trag

Herzlich willkommen! Sie planen ein Bauvorhaben in Waiblingen? Ob Neubau, Umbau oder Abbruch hier finden Sie den richtigen Weg. Bauanträge werden bei der Baurechtsbehörde der Stadt Waiblingen komplett digital abgewickelt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge und Unterlagen ausschließlich über unsere neue Antragsplattform („Prosoz elan comfort“) ein. Eine Einreichung in Papierform oder per E-Mail ist nicht möglich.

Online erledigen

Digitaler Bauantrag

  • Plattform: Einreichung ausschließlich über „Prosoz elan comfort“.

  • Voraussetzung: Login via Elster-Konto oder BundID zwingend erforderlich.

  • Format: Alle Unterlagen als PDF/A in Farbe (Einzeldateien, kein ZIP).

  • Hinweis: Beachten Sie die strikte Dateibenennung (z. B. 1_Bauantrag_Datum.pdf).

Alles wichtige rund um den digitalen Bauantrag

Der digitale Bauantrag wird über die Plattform „Prosoz elan comfort“ abgewickelt. Um höchste Datensicherheit zu gewährleisten, ist der Login an offizielle Identitätsdienste geknüpft.

  • Für Privatpersonen (BundID): Nutzen Sie Ihr BundID-Konto. Am einfachsten funktioniert dies mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und der AusweisApp auf Ihrem Smartphone.

  • Für Architekten & Firmen (ELSTER): Nutzen Sie Ihr bestehendes ELSTER-Zertifikat (Unternehmenskonto). Dies ist der Standard für professionelle Entwurfsverfasser.

Dateiformat: Sämtliche Unterlagen sind in Farbe und zwingend im archivfähigen PDF/A-Format einzureichen. ZIP-Dateien dürfen nicht geschickt werden.

Einzeldateien: Jede Bauvorlage muss als separate Einzeldatei abgespeichert werden. Es dürfen beispielsweise nicht mehrere Grundrisse in einer Datei zusammengefasst werden (Ausnahme: Formulare und Baubeschreibungen werden als zusammenhängende mehrseitige PDF gespeichert).

Bearbeitungsrechte: PDF-Pläne dürfen nicht gedreht gespeichert werden. Zudem dürfen die Bearbeitungsrechte nicht eingeschränkt sein (die Behörde muss z. B. Grüneinträge vornehmen können) und die Dateien dürfen keine internen Notizen oder Kommentare enthalten.

Das System ist sehr strikt bei den Formaten. Häufige Fehler sind:

  • Die Datei ist kein PDF/A.

  • Die Datei ist als ZIP-Archiv gepackt (nicht erlaubt).

  • Die Datei ist schreibgeschützt (die Behörde muss für die Genehmigung "Grüneinträge" machen können).

  • Der Dateiname enthält Sonderzeichen oder Leerzeichen.

Der Dateiname muss selbsterklärend sein, sodass Erstellungsdatum, Dateiinhalt und Version ohne Öffnen erkennbar sind.

  • Gruppennummern: Jede Datei muss mit der jeweiligen Gruppennummer beginnen (z. B. „1_Bauantrag...“, „2_Lageplan...“, „3_Grundriss_EG...“).

  • Schreibweise: Verwenden Sie keine Umlaute (ä, ö, ü als ae, oe, ue schreiben) und ersetzen Sie Leerzeichen durch Unterstriche.

  • Datum: Jede Datei muss das Erstellungsdatum bzw. Plandatum im Dateinamen enthalten. Dies darf nicht mit dem Eingangsdatum bei der Behörde verwechselt werden. Jedes nachgereichte Deckblatt muss ein neues, aktuelles Datum erhalten.

Wenn der Antrag durch einen Entwurfsverfasser gestellt wird, muss der Bauherr zwingend als Beteiligter auf der Plattform in den „Projektraum“ eingeladen werden.

Zudem müssen alle am Verfahren beteiligten Personen (Bauherr, Entwurfsverfasser, Prüfstatiker etc.) eine E-Mailadresse angeben, über die kommuniziert werden kann.

Die elektronische Übermittlung der Dokumente richtet sich nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOVVO). Weitere ergänzende Merkblätter und Arbeitshilfen zur Digitalisierung im Baurecht finden Sie auf der Webseite der Stadt Waiblingen im Fachbereich Umweltschutz, Klima und Bauen.