Kein Mindestalter: Ein Reisepass kann bereits für Säuglinge und Kinder ausgestellt werden. Hinweis: Den bisherigen "Kinderreisepass" gibt es seit Januar 2024 nicht mehr. Es wird nun auch für Kinder ein regulärer Reisepass ausgestellt.
Unter 18 Jahren: Kinder und Jugendliche (auch Säuglinge) müssen bei der Antragstellung immer persönlich anwesend sein. Ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke erfasst, ab 10 Jahren ist die eigene Unterschrift erforderlich.
Zustimmung: Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen entweder beide zum Termin erscheinen ODER ein Elternteil bringt eine schriftliche Zustimmungserklärung sowie das Ausweisdokument des anderen Elternteils mit.