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Nahaufnahme eines holografischen Sicherheitsmerkmals auf einem Ausweisdokument mit stilisiertem Adler und der Zahl '1' in einem gelben Feld.

Reise­pass

Der Reisepass ist Ihr wichtigstes Reisedokument für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU). Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung Ihr persönliches Erscheinen und somit ein Termin zwingend notwendig ist. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihren Hauptwohnsitz in Waiblingen haben.

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Alles wichtige rund um den Reisepass

Kein Mindestalter: Ein Reisepass kann bereits für Säuglinge und Kinder ausgestellt werden. Hinweis: Den bisherigen "Kinderreisepass" gibt es seit Januar 2024 nicht mehr. Es wird nun auch für Kinder ein regulärer Reisepass ausgestellt.

Unter 18 Jahren: Kinder und Jugendliche (auch Säuglinge) müssen bei der Antragstellung immer persönlich anwesend sein. Ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke erfasst, ab 10 Jahren ist die eigene Unterschrift erforderlich.

Zustimmung: Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen entweder beide zum Termin erscheinen ODER ein Elternteil bringt eine schriftliche Zustimmungserklärung sowie das Ausweisdokument des anderen Elternteils mit.

Alter Reisepass, Personalausweis oder (falls beides nicht vorhanden) die Original-Geburtsurkunde.

Ein aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild. Digitale Lichtbilder können Sie bei uns vor Ort im Bürgerbüro erstellen lassen.

Standard: ca. 3–4 Wochen (saisonal schwankend, Herstellung durch die Bundesdruckerei).

Express-Reisepass: Garantierte Lieferung in 3–4 Werktagen (bei Beantragung vor 11 Uhr).

Vorläufiger Reisepass: Wird nur in extremen, nachweisbaren Eilfällen (z. B. Vorlage von Flugtickets) direkt vor Ort ausgestellt, wenn selbst ein Express-Pass zu spät käme.

Die Gebühren sind bundesweit festgelegt:

  • Unter 24 Jahre (6 Jahre gültig): 37,50 €

  • Ab 24 Jahre (10 Jahre gültig): 70,00 €

  • Express-Zuschlag (falls gewünscht): zusätzlich 32,00 €

  • 48-Seiten-Pass (für Vielreisende): zusätzlich 22,00 €

  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

  • Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 € (Die Gebühren bezahlen Sie bitte direkt beim Termin, bar oder per Karte).

Ja, das ist für die Abholung möglich, wenn Sie verhindert sind. Die bevollmächtigte Person benötigt dazu:

  • Eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

  • Ihren alten Reisepass (dieser muss entwertet werden).

  • Ein eigenes Ausweisdokument (zur Identifikation).

Bitte melden Sie den Verlust sofort, um einen Missbrauch des Dokuments zu verhindern:

  • Erstatten Sie umgehend eine Verlustanzeige bei der zuständigen Passbehörde (Bürgerbüro).

  • Bei Diebstahl melden Sie dies bitte zusätzlich bei der Polizei.

  • Einen neuen Reisepass können Sie im Anschluss direkt bei uns beantragen.

Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro keine verbindlichen Auskünfte zu den Einreisebestimmungen anderer Länder geben darf. Detaillierte und allgemeine Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Allgemeine Informationen zum Reisepass bietet das Bundesministerium des Innern.