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Beglau­bi­gung

Sie benötigen eine amtlich beglaubigte Unterschrift — zum Beispiel für einen Antrag bei einer Behörde? Beim Bürgerbüro Waiblingen können Sie Ihre Unterschrift direkt vor Ort beglaubigen lassen. Die Beglaubigung ist sofort erledigt, ein Termin ist nicht erforderlich.

Termin vor Ort

Beglaubigung

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Alles wichtige rund um die Beglaubigung

Die Stadt bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, dass Sie die Unterschrift auf dem Schriftstück selbst geleistet haben — entweder in Gegenwart der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters oder von Ihnen als Ihre Unterschrift anerkannt. Das gilt auch für Handzeichen von Personen, die nicht schreiben können.

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das Originalschriftstück, auf dem Sie unterschreiben möchten oder bereits unterschrieben haben.

Die Gebühr richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Bitte fragen Sie direkt beim Bürgerbüro nach dem aktuellen Betrag.

Für bestimmte Unterschriften reicht die städtische Beglaubigung nicht aus — Sie benötigen eine sogenannte öffentliche Beglaubigung durch eine Notarin oder einen Notar. Das gilt z.B. für Testamente, Anmeldungen zum Handels- oder Vereinsregister sowie für alle Schriftstücke, die bei einer ausländischen Behörde vorgelegt werden sollen. Adressen von Notarinnen und Notaren finden Sie bei der Bundesnotarkammer unter bnotk.de.

Nein — Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von ausländischen Staatsangehörigen werden ausschließlich von der Ausländerbehörde beglaubigt, nicht vom Bürgerbüro.