Die Stadt bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, dass Sie die Unterschrift auf dem Schriftstück selbst geleistet haben — entweder in Gegenwart der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters oder von Ihnen als Ihre Unterschrift anerkannt. Das gilt auch für Handzeichen von Personen, die nicht schreiben können.