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Erst­be­ra­tung zur Eheschlie­ßung

Sie möchten heiraten? Wir begleiten Sie bei den ersten Schritten zur Eheschließung und informieren Sie über alles, was Sie wissen und vorbereiten müssen.

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Alles Wichtige zur Anmeldung der Eheschließung

Zuständig ist immer das Standesamt der Gemeinde, in der Sie oder Ihr Partner den Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Nachdem das Standesamt geprüft hat, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie 6 Monate Zeit, um zu heiraten. Danach verfällt die Anmeldung und muss wiederholt werden.

Baden-Württemberg führt aktuell stufenweise eine Online-Anmeldung ein. Eine komplett digitale Anmeldung ist derzeit möglich, wenn für Sie beide Folgendes gilt:

  • Sie sind volljährig und haben ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Sie sind in Deutschland geboren und waren noch nie verheiratet.

  • Sie haben keine Kinder (oder nur gemeinsame, in Deutschland geborene Kinder).

Trifft das nicht zu? Sie können trotzdem eine praktische Online-Voranmeldung nutzen, um uns Ihren Wunschtermin und Ihre Daten vorab zu übermitteln. So beschleunigen Sie das Verfahren deutlich.

In den meisten Fällen ja. Sollte Ihr Partner oder Ihre Partnerin am Termin verhindert sein, können Sie die Anmeldung auch alleine durchführen. Dafür benötigen Sie jedoch zwingend eine schriftliche Vollmacht (eine sogenannte „Beitrittserklärung“) der abwesenden Person.

 

Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zum ersten Mal heiraten, bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  • Eine erweiterte Meldebescheinigung, die maximal 4 Wochen alt sein darf.

  • Einen aktuellen, beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, den Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.

  • Was benötigen wir, wenn wir schon einmal verheiratet waren oder Kinder haben?

Bei Vorehen: Sie benötigen Ihre Eheurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil. Ist ein früherer Partner verstorben, bringen Sie bitte die damalige Eheurkunde und die Sterbeurkunde mit. Diese Regeln gelten auch für aufgelöste Lebenspartnerschaften.

Bei Kindern: Bitte bringen Sie die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder oder der Kinder aus Vorehen mit.

Wichtig bei ausländischen Scheidungen: Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, muss dies in Deutschland in der Regel erst anerkannt werden (Ausnahme: viele EU-Staaten). Bringen Sie hierfür alle Urkunden und Urteile samt vereidigter Übersetzung mit und erkundigen Sie sich am besten vorab bei uns.

 

Bitte bringen Sie neben Ihrem Pass und der Geburtsurkunde einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit sowie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes mit.

Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen.

Fremdsprachige Urkunden (die nicht auf einem internationalen Vordruck stehen) müssen lückenlos von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Oft ist auch eine Beglaubigung durch die ausländische Behörde nötig.

Die genauen Kosten hängen von Ihrem Einzelfall ab. Hier die wichtigsten Basis-Gebühren:

Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR.

Prüfung bei Beachtung ausländischen Rechts: 110,00 EUR (bzw. 130,00 EUR, wenn ein Befreiungsverfahren nötig ist).

Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR.

Aufschlag für eine Samstagstrauung außerhalb der Dienstzeiten: 210,00 EUR.

Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn Sie an einem externen Ort heiraten oder die Trauung bei einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg durchführen lassen (45,00 EUR).