Das Ausweisdokument an sich wird auf Lebenszeit ausgestellt und verfällt nicht. Um jedoch rechtmäßig angeln zu dürfen, müssen Sie regelmäßig die gesetzliche Fischereiabgabe bezahlen, die wahlweise für 1, 5 oder 10 Jahre beglichen wird. Denken Sie also daran, die Zahlung dieser Abgabe rechtzeitig bei uns im Rathaus verlängern zu lassen.