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Fische­reischein

Ob regulärer Fischereischein für Erwachsene oder der Jugendfischereischein für den Nachwuchs: Hier finden Sie alle Informationen, um Ihr Dokument unkompliziert zu beantragen oder zu verlängern.

Termin vor Ort

Fischereischein

  • Dauer vor Ort: ca. 15 Minuten

  • Kosten: Abhängig von der Gültigkeitsdauer (zzgl. Fischereiabgabe)

  • Bitte mitbringen: Personalausweis, Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis) & physisches Passbild

1. Standort wählen

2. Personenzahl wählen

Alles wichtige rund um den Fischereischein

  • Nein. Der Fischereischein ist die behördliche Erlaubnis. Zusätzlich benötigen Sie immer die privatrechtliche Erlaubnis (Gewässerkarte) des jeweiligen Fischereiberechtigten für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten.

Für die Ausstellung Ihres ersten regulären Fischereischeins benötigen wir zwingend Ihr staatliches Prüfungszeugnis (Sachkundenachweis) im Original. Bitte bringen Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles physisches Passbild (zum Einkleben in das Dokument) mit. Für den Jugendfischereischein entfällt das Prüfungszeugnis.

  • Ja, der Fischereischein ist nur in Kombination mit der gezahlten Abgabe für das laufende Jahr gültig. Dies gilt jedoch nicht für den Jugendfischereischein.

Das Ausweisdokument an sich wird auf Lebenszeit ausgestellt und verfällt nicht. Um jedoch rechtmäßig angeln zu dürfen, müssen Sie regelmäßig die gesetzliche Fischereiabgabe bezahlen, die wahlweise für 1, 5 oder 10 Jahre beglichen wird. Denken Sie also daran, die Zahlung dieser Abgabe rechtzeitig bei uns im Rathaus verlängern zu lassen.

Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können den Jugendfischereischein komplett ohne vorherige Prüfung erhalten. Er berechtigt zum Angeln, allerdings zwingend nur in Begleitung eines Erwachsenen, der selbst einen regulären Fischereischein besitzt. Ab dem 16. Geburtstag muss dann die reguläre Fischerprüfung abgelegt werden.