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Geburts­ur­kunde bean­tra­gen

Die Geburtsurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente im Leben Ihres Kindes. Mit einer Geburtsurkunde weisen Sie offiziell die Geburt eines Menschen nach. Bitte beachten Sie, dass Ihre Geburtsurkunde ausschließlich vom Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt wird. Wenn Sie in Waiblingen geboren sind, können Sie das Dokument bequem online, schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei uns anfordern.

Online erledigen

Geburtsurkunde anfordern

  • Verwendung: Für Eheschließung, Passbeantragung, Versicherung oder Bank.

  • Wichtige Voraussetzung: Sie müssen zwingend in Waiblingen geboren sein.

  • Berechtigung: Mindestalter 16 Jahre (für die eigene Urkunde) oder Nachweis der direkten Verwandtschaft.

  • Gebühr: 20,00 € pro Urkunde.

Alles wichtige rund um die Beantragung der Geburtsurkunde

Online-Antrag (Empfehlung): Sie können unser interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an das Standesamt senden.

Schriftlicher Antrag: Sie können die Urkunde auch formlos schriftlich per E-Mail (standesamt@waiblingen.de) oder Fax bestellen. Bitte geben Sie dabei alle wichtigen Daten (Namen, Geburtsdatum, Namen der Eltern) an.

Persönlich vor Ort: Bitte vereinbaren Sie für alle Anliegen im Standesamt Waiblingen zwingend online einen Termin.

Aus Datenschutzgründen unterliegen Personenstandsurkunden strengen Beschränkungen. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Die Person selbst: Voraussetzung ist ein Mindestalter von 16 Jahren.

  • Direkte Familie: Eheleute, eingetragene Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder).

  • Andere Personen (inkl. Geschwister): Nur, wenn sie ein berechtigtes Interesse (bei Geschwistern) oder ein rechtliches Interesse (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts oder einen vollstreckbaren Titel) glaubhaft machen können.

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht

    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

  • Für Gebührenbefreiungen: Wenn Sie die Urkunde für die Sozialversicherung benötigen, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis der Behörde oder Rentenkasse mit.

Ja, wenn Sie direkt in Waiblingen oder den Ortschaften geboren sind. Sind Sie in einer anderen Stadt geboren, müssen Sie die Urkunde zwingend beim dortigen Standesamt Ihres Geburtsortes anfordern.

Das ist eine mehrsprachige Urkunde, die Sie ohne zusätzliche Übersetzung für Behördengänge im Ausland verwenden können.

Deutsche Geburtsurkunde (oder beglaubigter Registerausdruck): 20,00 €.

Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde: 20,00 €.

Gebührenfrei: Die Ausstellung für Zwecke der Sozialversicherung (nach § 64 Abs. 2 SGB X) ist kostenlos, sofern ein Nachweis vorgelegt wird.

Ja, Sie können sich bei der Antragstellung oder der Abholung der Urkunde vertreten lassen.

Die bevollmächtigte Person benötigt dazu zwingend eine von Ihnen unterschriebene, schriftliche Vollmacht, Ihren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) sowie ein eigenes Ausweisdokument zur Identifikation.

Den detaillierten behördlichen Verfahrensablauf sowie die rechtlichen Grundlagen (nach dem Personenstandsgesetz – PStG) finden Sie in der auf service-bw. Sind Sie nicht in Waiblingen geboren, können Sie das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes sicher über das Bundesportal der Verwaltung ermitteln.